Seit 2015 ist Nils Bruckhuisen Rechtsanwalt in Köln. Zuvor arbeitete er freiberuflich für ein internationales Wirtschaftsprüfungsunternehmen.
Er unterhält anwaltliche Kooperationen bundesweit sowie in Österreich, Rumänien, Litauen, Griechenland, Kenia und Südafrika.
Sein Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin war teilweise finanziert und auch inspiriert von einer Tätigkeit als studentischer Mitarbeiter bei der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Neben dem Examenskanon des Studiums erfolgten Blicke über den Tellerrand in den Bereichen Insolvenzrecht, privates Baurecht, Recht der USA sowie Chinas. Extrakurrikulär nahm er u.a. an Simulationen des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag und der EU Beitrittsverhandlung Kroatiens in Zagreb; er leitete Diskussionsforen des „International Law and Diplomacy Club“ der renommierten Galatasaray – Universität in Istanbul sowie (als wohl schrägste Erfahrung) einer NATO-Rat – Simulation in Belgrad.
Nach dem 1. Staatsexamen leistete er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Koblenz ab. Stationen waren u.a. das Verwaltungsgericht Koblenz und die Kanzlei / Insolvenzverwaltung Ringstmeier in Köln.
Von dort brach er zu einem (viel zu) kurzen Gastspiel in der Auslandshandelskammer (AHK) in Nairobi / Kenia auf. Dort half er u.a. bei der Organisation und Durchführung einer Delegation vieler Mitgliedsunternehmen nach Äthiopien.
Bereits traditionell ist die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Moritz Overhage aus Köln. Interdisziplinärer Austausch von Expertise wurde und wird hier groß geschrieben.
Die Kanzleipraxis ist wirtschaftsrechtlich ausgelegt, wobei das Daten(schutz)recht zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mandanten werden bundesweit, aber auch etwa in Wien und Brüssel zu Haftungsfragen, Compliance und Datenschutz beraten.
Gemeinsam mit Lars von Lipinski verfasste er das TDWI E-Book „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung – Auswirkungen auf Geschäftsprozesse und Analytische Informationssysteme“.
Neben dem Data Warehouse Institute bringt er sich in der Gesellschaft für Afrikanisches Recht und dem Kölner Anwaltverein (insbesondere dessen Ausschuss Junge Anwaltschaft) ein.